Praxis & Abrechnung·18. Juni 2026 · 9 Min Lesezeit

Die neue GOÄ: Wann kommt sie und was bisher bekannt ist

Die GOÄ-Novelle nimmt Fahrt auf. Der aktuelle Stand, der Zeitplan und was sich für die Privatabrechnung in der Praxis ändern soll.

Die neue GOÄ: Wann kommt sie und was bisher bekannt ist

Die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, ist die Grundlage jeder privatärztlichen Abrechnung. Ihr Problem: Sie stammt im Kern aus den 1980er Jahren und bildet die moderne Medizin längst nicht mehr ab. Eine Novelle ist seit über zwanzig Jahren im Gespräch, kam aber nie voran. Nach langem Stillstand nimmt der Prozess nun spürbar Fahrt auf. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über den aktuellen Stand, den politischen Zeitplan und die geplanten Änderungen.

Kurz gefasst

  • Die geltende GOÄ stammt im Wesentlichen aus den 1980er Jahren und gilt als veraltet.
  • Im Mai 2025 stimmte der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit einem gemeinsam von Ärzteschaft und privater Krankenversicherung erarbeiteten Entwurf zu.
  • Der Entwurf ist noch nicht rechtsverbindlich, er wird erst durch eine Verordnung der Bundesregierung gültig.
  • Ein offizieller Regelungsentwurf wurde für Mitte 2026 angekündigt, ein Inkrafttreten gilt frühestens ab 2027 als realistisch.
  • Inhaltlich soll vor allem die sprechende Medizin gestärkt werden, während ein fester Starttermin noch aussteht.

Warum überhaupt eine neue GOÄ?

Die aktuell gültige Gebührenordnung beruht im Kern auf einem Stand aus den Jahren 1982 und 1996. Seither hat sich die Medizin grundlegend gewandelt, von neuen Verfahren über digitale Prozesse bis zur Videosprechstunde. Viele dieser Leistungen sind in der alten Ordnung nicht abgebildet und müssen über sogenannte Analogziffern abgerechnet werden. Das führt in der Praxis zu Unsicherheit, höherem Prüfaufwand und Streitpotenzial, weil Kosten- und Preisentwicklung nur unzureichend berücksichtigt sind. Genau diese Lücke soll die Novelle schließen.

Wo das Verfahren steht

Ein entscheidender Schritt gelang im Mai 2025: Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig stimmte dem Entwurf einer neuen GOÄ mit deutlicher Mehrheit zu, bei 212 Ja-Stimmen und 19 Gegenstimmen. Erarbeitet wurde dieser Entwurf gemeinsam von der Bundesärztekammer, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe, also als Kompromiss der zentralen Beteiligten. Im Juni 2025 wurde er an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Entwurf bislang nicht rechtsverbindlich ist. Rechtskraft erlangt eine neue GOÄ erst durch eine Verordnung der Bundesregierung, für die unter anderem die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Zusätzlich ist eine Änderung der Bundesärzteordnung vorgesehen, die den Bundestag einbindet.

Wann kommt sie?

Einen fixen Starttermin gibt es noch nicht. Die Ministerin kündigte an, einen offiziellen Regelungsentwurf bis Mitte 2026 vorzulegen. Auf dem Deutschen Ärztetag 2026 erklärte sie, das Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren solle Ende des Jahres beginnen, mit dem angestrebten Ziel, die Verfahren bis zum Sommer 2027 abzuschließen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält ein Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2027 für realistisch. Da im Anschluss eine Übergangsfrist für die Umstellung von Software und Prozessen vorgesehen ist, dürfte sich der praktische Start eher in den Bereich 2027 bis 2028 verschieben. Als mögliches Nadelöhr gilt der Bundesrat, da die Länder über ihre Beihilfekosten ein Interesse an Kostenkontrolle haben. Ein konkretes Datum wird erst nach Abschluss der politischen Verfahren feststehen.

Was sich ändern soll

Der Entwurf ist umfangreich und umfasst rund 5.600 Ziffern, davon etwa 4.200 Hauptleistungen und rund 1.400 Zuschläge. Damit lassen sich nahezu alle ärztlichen Tätigkeiten abbilden, einschließlich Videosprechstunde und ärztlicher Zuwendung. Ein zentrales Ziel ist die Stärkung der sprechenden Medizin: Die bisherigen pauschalen Beratungsziffern sollen durch ein modulares System ersetzt werden, bei dem zusätzliche Gesprächszeit über kumulierbare Zuschläge vergütet wird. Der bislang flexible Steigerungsfaktor entfällt zugunsten einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisstruktur. Außerdem soll eine Gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer und privater Krankenversicherung die Gebührenordnung künftig laufend weiterentwickeln, damit ein erneuter jahrzehntelanger Stillstand vermieden wird.

Gewinner, Verlierer und die Kritik

Wie sich die Reform auswirkt, hängt stark vom Fachgebiet ab. Die Bundesärztekammer rechnet im Durchschnitt mit einer Steigerung des Honorarvolumens von etwa 13,2 Prozent über drei Jahre. Das ist jedoch ein Mittelwert. Tendenziell dürften sprechende Fächer wie die Allgemeinmedizin oder die Psychiatrie stärker profitieren, während geräteintensive Bereiche mit geringeren Zuwächsen oder Einbußen rechnen müssen. Entscheidend ist daher das individuelle Leistungsspektrum der jeweiligen Praxis. Trotz der breiten Zustimmung gibt es auch Kritik. Einzelne Berufsverbände fordern Nachbesserungen, etwa für minimal invasive Eingriffe, und manche sehen in der neuen Gemeinsamen Kommission eine zu starke Rolle der privaten Krankenversicherung. Eine ausgewogene Bewertung sollte beide Seiten im Blick behalten.

Was Praxen jetzt tun können

Auch wenn der genaue Zeitpunkt offen ist, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Sinnvoll ist es, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und das eigene Leistungsspektrum zu prüfen, sobald die finalen Ziffernlisten vorliegen, statt sich allein am Durchschnittswert zu orientieren. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Abstimmung mit dem Anbieter der Praxis- und Abrechnungssoftware. Zur Vorbereitung auf die neue GOÄ wird das Infusionsportal im Weiterbildungsbereich entsprechende Kurse anbieten, die durch die Änderungen führen.

Häufige Fragen

Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? Ein fester Termin steht noch nicht fest. Ein offizieller Regelungsentwurf wurde für Mitte 2026 angekündigt, der Abschluss der Verfahren wird bis Sommer 2027 angestrebt. Ein Inkrafttreten gilt frühestens ab 2027 als realistisch, gefolgt von einer Übergangsfrist.

Gilt der Entwurf schon? Nein. Der vom Deutschen Ärztetag beschlossene Entwurf ist bislang nicht rechtsverbindlich. Bis zu einer Verordnung der Bundesregierung gilt weiterhin die aktuelle GOÄ.

Was ändert sich für die Abrechnung? Geplant sind eine umfassend modernisierte Leistungsbeschreibung mit rund 5.600 Ziffern, eine Stärkung der sprechenden Medizin über Zeitzuschläge und der Wegfall des flexiblen Steigerungsfaktors zugunsten kalkulierter Preise. Viele bisherige Analogabrechnungen sollen entfallen.

Wer profitiert von der neuen GOÄ? Im Durchschnitt erwartet die Bundesärztekammer ein höheres Honorarvolumen, verteilt sich aber ungleich. Sprechende Fächer profitieren tendenziell stärker, geräteintensive Fächer weniger. Maßgeblich ist das individuelle Profil der Praxis.

Quellen

  1. Bundesärztekammer. GOÄ-Novellierung: Sachstand und Entwurf. https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung
  2. GOÄneu: Aktueller Sachstand und Zeitplan. Apotheken-aerzte.de. https://www.apotheken-aerzte.de/goaeneu
  3. PVS. GOÄneu: Sachstand und Zeitplan. https://www.pvs.de/wissen/goaeneu/
  4. PVS Westfalen. GOÄ-Novellierung: Aktueller Stand und Auswirkungen. https://pvs-westfalen.de/goae-novellierung/

Redaktioneller Fachbeitrag für medizinische Fachkreise. Dieser Beitrag fasst den berufspolitischen Sachstand zum Zeitpunkt der Erstellung zusammen. Der Stand kann sich durch das laufende Gesetzgebungsverfahren ändern. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche oder abrechnungsbezogene Beratung im Einzelfall. Stand: 18.06.2026.

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